Die Lohnersatzfunktion der gesetzlichen Rente macht die Bestimmung eines Sicherungsziels unerlässlich. Jahrzehntelang wurde das Sicherungsziel in der GRV daher sinnvollerweise mit einem Netto-Rentenniveau von 70 % verknüpft. Seit den Rentenreformen 2001 / 2004 fehlt in der deutschen Alterssicherungspolitik für die GRV ein sozialpolitisch begründetes und empirisch fundiertes Sicherungsziel. Zugleich ignoriert die Politik, dass ein Zielkonflikt zwischen den beiden zentralen Zielen staatlicher Alterssicherungssysteme – Lohnersatz zur Statussicherung in der Nacherwerbsphase und Vermeidung von Altersarmut – existiert. Die Benennung einer imaginären “Haltelinie“ für das sinkende Rentenniveau stellt keine Lösung dar, weil unklar ist, welchem Ziel ...